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AGB

STAGE IT! GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand: 01.11.2022

Allgemeines

  1. Gegenstand und Anwendungsbereich

    1. 1.1.  STAGE IT! GbR (in der Folge: »STAGE IT!«) bietet Leistungen auf dem Gebiet des »Homestaging« an. Gemeint ist damit namentlich:

      Die vorübergehende Ausstattung des Objektes, das von den Parteien zur Einrichtung bestimmt wurde (ein Wohnhaus bzw. die betroffenen Räumlichkeiten, eine Wohnung, eine abschließbare Ausstellungsfläche usf.; in der Folge: »Einrichtungsobjekt«), unter Vermietung entsprechender, von STAGE IT! eingebrachter Ausstattungsgegenstände (Möbel, Dekorationsobjekte, nicht mit dem Boden fest verbundene Bodenbeläge usf.; in der Folge: »Vertragsmobiliar«), mitsamt aller damit verbundenen Dienstleitungen (namentlich Beratung, Gestaltung, Auf- und Rückbau sowie Logistik), in der Folge zusammenfassend »Homestaging-Leistungen« genannt.

    2. 1.2.  Die Homestaging-Leistungen bezwecken eine Verbesserung der Verkaufs- /Vermietungschancen des Einrichtungsobjekts zum unmittelbaren Vorteil des Auftraggebers/ der Auftraggeberin (in der Folge: »Kunde«).

    3. 1.3.  STAGE IT! und der/die Auftraggeber:in (in der Folge: »Kunde«), nachstehend gemeinsam als »Vertragsparteien« bezeichnet, haben durch die Unterzeichnung eines von STAGE IT! dem Kunden vorgelegten Angebotes (in der Folge: »genehmigtes Angebot«; Ziff. 2.2) ein vertragliches Verhältnis im Hinblick auf die Erbringung von Homestaging-Leistungen am Einrichtungsobjekt begründet (in der Folge: »Vertrag«). Soweit schriftlich nicht ausdrücklich anderes vereinbart, gelten für alle Leistungen von STAGE IT! ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge: »AGB«) sowie, ergänzend, die im genehmigten Angebot verbrieften spezifischen Vertragsbedingungen.

    4. 1.4.  Bei Widersprüchen gehen die im genehmigten Angebot verbrieften besonderen Vereinbarungen den Vertragsbedingungen des vorliegenden AGB vor.

    5. 1.5.  Der vorliegende Vertrag regelt das vertragliche Verhältnis der Vertragsparteien in Bezug auf die Erbringung von Homestaging-Leistungen umfassend und abschließend. Allfällige AGB des Kunden gelten als wegbedingt.

  2. Angebot und Zustandekommen des Vertrages

    1. 2.1.  Angebote von STAGE IT! sind nur während der im jeweiligen Angebot genannten Annahmefrist verbindlich.

    2. 2.2.  Das Vertragsverhältnis wird für die Vertragsparteien mit dem Zeitpunkt der Annahme des Angebotes (durch Unterzeichnung) wirksam (genehmigtes Angebot). STAGE IT! wird jedoch erst ab dem Zeitpunkt zur Erbringung von Vertragsleistungen verpflichtet, an welchem die gemäß genehmigtem Angebot im Voraus geschuldeten Vergütungen des

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Kunden geleistet wurden. Bleibt eine fristgerechte Zahlung des Kunden aus (Ziff. 10), ist STAGE IT! von jeglichen Pflichten frei.

2.3. (Änderungs-)Vereinbarungen und rechtserhebliche Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform i.S. von §126 BGB.

Vertragspflichten STAGE IT!

  1. Allgemeines

    1. 3.1.  STAGE IT! erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen mit der gebührenden Sorgfalt nach den anerkannten Grundsätzen der Branche.

    2. 3.2.  STAGE IT! kann zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten Dritte (Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Ähnliches) beiziehen.

  2. Ausstattung des Einrichtungsobjekts

    1. 4.1.  STAGE IT! gestaltet die Ausstattung des Einrichtungsobjekts frei nach eigenem Ermessen im Rahmen des mit dem Kunden abgesprochenen Gestaltungskonzeptes (in der Folge: »Gestaltungskonzept«).

    2. 4.2.  Im Rahmen des Gestaltungskonzepts setzt STAGE IT! nach freiem Ermessen am Einrichtungsobjekt vorgefundene bzw. vom Kunden bzw. Dritten zu diesem Zweck eingebrachte Mobilien (Möbel, Dekoration etc.; in der Folge: »Drittmobiliar«) und das Vertragsmobiliar ein.

    3. 4.3.  STAGE IT! geht mit dem Einrichtungsobjekt einschließlich des Drittmobiliars sorgsam und pfleglich um.

    4. 4.4.  STAGE IT! kann die für die Ausstattung des Einrichtungsobjekts im Rahmen des Gestaltungskonzepts notwendigen Veränderungen an Wänden, Böden und Decken des Einrichtungsobjekts vornehmen (in der Folge: »notwendige Veränderungen«). Weitergehende (bauliche) Veränderungen des Einrichtungsobjekts müssen mit dem Kunden abgesprochen werden.

  3. Vermietung von Einrichtungsmobiliar (Vertragsmobiliar)

    1. 5.1.  STAGE IT! vermietet dem Kunden das Vertragsmobiliar. Das genehmigte Angebot sieht dafür vor:

      a. Ein Inventar der wichtigsten Gegenstände des Vertragsmobiliars;
      b. die Dauer der Überlassung;
      c. die Vergütung für die Überlassung und
      d. die Kosten für den Auf- bzw. Rückbau der Ausstattung bzw. für die Anlieferung und den Rücktransport des Vertragsmobiliars.

    2. 5.2.  STAGE IT! baut nach Ablauf der vereinbaren Mietdauer das Vertragsmobiliar innerhalb zehn (10) Werktagen zurück.

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5.3. Bei dem Vertragsmobiliar handelt es sich Ausstellungs- und Beispielgegenstände zur Darstellung möglicher Nutzungsszenarien für Homestagingzwecke. Das Mobiliar ist nicht für die Nutzung als Mobiliar gedacht und möglicherweise dafür auch nicht geeignet.

  1. Ausschluss der Gewährleistung

    STAGE IT! gewährleistet weder, dass es durch die von ihr erbrachten Homestaging-Leistungen zu einem erfolgreichen Verkauf oder einer erfolgreichen Vermietung der Immobilie kommt, noch, dass der Kunde dadurch ein höherer Kauf- bzw. Mietpreis erzielt.

  2. Haftung

    1. 7.1.  STAGE IT! haftet im Rahmen des Gesetzes für den direkten Schaden, den sie durch grobfahrlässiges oder absichtliches vertragswidriges Verhalten dem Kunden verursacht. Diese Haftung ist betragsmäßig auf bis zu EUR 10.000,- pro Schadensfall beschränkt. STAGE IT! übernimmt keinerlei Haftung für mittelbare Schäden sowie für entgangenen Umsatz, Gewinn- oder Nutzungsausfall, Kapitalkosten oder allfällige Kosten für Ersatzmobiliar etc.

    2. 7.2.  STAGE IT! schließt jede Haftung für etwaiges Nichtgefallen des Gestaltungsergebnisses aus.

    3. 7.3.  STAGE IT! haftet nicht für Beschädigungen des Einrichtungsobjekts und des Drittmobiliars durch Dritte im Gefahrenbereich des Kunden, insbesondere nicht für Beschädigungen durch Makler, Kaufinteressenten oder durch weitere Personen im Rahmen von Besichtigungen.

    4. 7.4.  STAGE IT! Haftet nicht für Schäden, die aus der (gemäß dieser Vertragsbedingungen nicht vorgesehenen) Benutzung des Mobiliars entstehen.

Vertragspflichten des Kunden

8. Mitwirkung

8.1. Der Kunde unterstützt STAGE IT! in allen Phasen der Vertragsabwicklung, soweit dies in guten Treuen zur reibungslosen Vertragserfüllung erforderlich ist, namentlich:

  1. duldet der Kunde, dass STAGE IT! die zur Umsetzung des Gestaltungskonzepts notwendigen Veränderungen am Einrichtungsobjekt vornimmt (Ziff. 4.4);

  2. räumt der Kunde fristgerecht das von STAGE IT! nicht benötigte Drittmobiliar und anderweitige Gegenstände (etwa Elektro- oder Sperrmüll oder Ähnliches) vollumfänglich aus dem Einrichtungsobjekt;

  3. überlässt STAGE IT! das Einrichtungsobjekt (unter Einschluss der Türen, Fenstern, Schränken, Küche, sanitären Einrichtungen usf.) unentgeltlich und in einem dem Vertragszwecke entsprechend gereinigten bzw. sauberen Zustand (»besen- rein« ist ungenügend);

  4. trägt der Kunde sämtliche während der Vertragsabwicklung anfallenden Verbrauchs- (Strom, Wasser etc.) und sonstigen Nebenkosten;

  5. beseitigt der Kunde nach Vertragsbeendigung die von STAGE IT! vorgenommenen notwendigen (Ziff. 4.4) Veränderungen auf eigene Kosten;

  6. meldet STAGE IT! unverzüglich jede schädliche Einwirkung (Verschmutzung, Beschädigung, Abhandenkommen etc.) auf das Vertragsmobiliar;

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g. gewährt der Kunde STAGE IT! in allen Phasen der Vertragsabwicklung den zur Vertragserfüllung erforderlichen, ungehinderten Zugang zum Einrichtungsobjekt.

  1. 8.2.  Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unvollständig nach, haftet STAGE IT! nicht für die durch diesen Umstand verzögerte Leistungserbringung.

  2. 8.3.  STAGE IT! kann unter Vorbehalt von Ziff. 8.4 dem Kunden den Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen, den ihr im Zusammenhang mit dessen unterlasse- ner oder unvollständiger Mitwirkung verursacht wurde. Der dafür vorgesehene Stundentarif beträgt EUR 100,-.

  3. 8.4.  Bei unterlassener oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden in den Fällen von Ziff. 8.1b und Ziff. 8.1c stellt STAGE IT! die Räumungs- und/ oder Reinigungsleistungen dem Kunden zu EUR 100,- pro Stunde in Rechnung. STAGE IT! kann nach eigenem Ermessen zur Erbringung dieser Leistungen Dritte beiziehen.

9. Vertragsmobiliar

  1. 9.1.  Die Gefahr am Vertragsmobiliar geht mit der Anlieferung an den Kunden über. Der Kunde versichert das Vertragsmobiliar in eigenem Namen und auf eigene Kosten angemessen gegen Gefahren, die diesem in seinem Gefahrenbereich droh- en, namentlich Diebstahl, Einbruch, Feuer- und Wasserschaden.

  2. 9.2.  Der Kunde ist verpflichtet, das Vertragsmobiliar nach Anlieferung unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese ggf. innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen. Spätere Mängelrügen sind gegenüber STAGE IT! ausgeschlossen.

  3. 9.3.  Dem Kunden ist es nicht gestattet, das Vertragsmobiliar vom Einrichtungsobjekt zu entfernen. Die Verschiebung von Vertragsmobiliar oder Änderung in der Ausstattung des Einrichtungsobjekts ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von STAGE IT! ist unzulässig.

  4. 9.4.  Das von STAGE IT! im Einrichtungsobjekt eingesetzte Vertragsmobiliar dient ausschließlich dem Vertragszweck (Ziff. 1.2). Jede(r) über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung/ Gebrauch des Vertragsinventars ist entgeltlich und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch STAGE IT!. Namentlich ist der Kunde nicht befugt, Dritten – etwa dem Käufer des Einrichtungsobjektes – eine Nutzung des Vertragsmobiliars in deren Interesse – etwa im Hinblick auf die optimale Vermietung des eben erworbenen Einrichtungsobjektes – zu erlauben. Jede(r) ungenehmigte(r) Nutzung/ Gebrauch des Vertragsmobiliars wird dem Kunden zu EUR 1.000,- pro Tag, mindestens jedoch zu EUR 10.000,-, gesondert in Rechnung gestellt.

  5. 9.5.  Der Kunde behandelt das Vertragsmobiliar sachgerecht und pfleglich. Der Kunde unterlässt jede Manipulation oder Veränderung am Vertragsmobiliar.

  6. 9.6.  Der Kunde erwirbt durch den vorliegenden Vertrag keinerlei dingliche Berechtigung am Vertragsmobiliar. Wird ggf. ein Ankauf von Vertragsmobiliar durch den Kunden gesondert vereinbart, erwirbt der Kunde erst dann Eigentum daran, wenn er sämtliche Forderungen aus dem entsprechenden Kaufvertrag getilgt und aus dem vorliegenden

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Vertragsverhältnis mit keiner Vergütung im Verzug ist.

9.7. Ist der Kunde nicht Alleineigentümer des Einrichtungsobjekts, meldet er das Vertragsmobiliar dem Vermieter/ Eigentümer/ Miteigentümer des Einrichtungsobjekts als Fremdgut an. Der Kunde informiert STAGE IT! unverzüglich, wenn eine Beschlagnahmung des Einrichtungsobjekts mitsamt des darin befindlichen Mobiliars droht (etwa im Zusammenhang mit einem Zwangsvollstreckungsverfahren) und weist die Vollstreckungsbehörden auf die Drittberechtigung hinsichtlich des Vertragsmobiliars hin. STAGE IT! behält sich das Recht vor, einen allfälligen Vermieter/ Eigentümer/ Miteigentümer des Einrichtungsobjekts über den Bestand von Vertragsmobiliar als Fremdgut im Einrichtungsobjekt zu informieren.

10. Leistung der Vergütung

  1. 10.1.  Alle Preisangaben verstehen sich ohne die jeweils geschuldete gesetzliche MWSt.

  2. 10.2.  Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die jeweilige Vergütung unter Vorbehalt von Ziff. 10.8 und Ziff. 10.10 innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug bar oder durch Überweisung auf das Bankkonto:

    Sophie Elise Aschenbeck & Peymaneh Bamdad
    Hermannstraße 61
    26135 Oldenburg
    Volksbank Hude IBAN DE47 2806 2249 0012 0367 00; BIC GENODEF1HUD

    zu leisten.

  3. 10.3.  Die Rechnungen werden dem Kunden als PDF-Datei auf das von ihm angegebene E-Mail- Account zugestellt. Wurde die Rechnung an diesen E-Mail-Account versandt, ist die Einrede des Nichtzugangs ausgeschlossen.

  4. 10.4.  Die jeweilige Zahlungspflicht des Kunden ist in dem Zeitpunkt getilgt, an dem STAGE IT! über den geschuldeten Geldbetrag vollständig und frei verfügen kann. Der Abzug von Skonto, Spesen, Steuern oder Gebühren irgendwelcher Art bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Eingehende Zahlungen tilgen die Forderungen von STAGE IT! in der Reihenfolge ihrer Entstehung.

  5. 10.5.  Befindet sich der Kunde mit einer Zahlungspflicht fünf (5) Tage im Verzug, ist STAGE IT! berechtigt, ihm die Mahnkosten mit bis zu EUR 50,- gesondert in Rechnung zu stellen. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlungspflicht mehr als fünfzehn (15) Tage in Verzug, kann STAGE IT! nach entsprechender Anmahnung ihre Leistungen einstellen und das Vertragsmobiliar zurückbauen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist STAGE IT! zudem berechtigt, Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Fälligkeit einer Zahlungsforderung wird durch die Rüge der fehlerhaften Rechnung nicht aufgeschoben. Vorbehalten bleiben die Fälle offensichtlicher Irrtümer. STAGE IT! berichtigt eventuelle Fehler so bald tunlich im Rahmen der nachfolgenden Rechnung(en).

  6. 10.6.  Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden mit Forderungen von STAGE IT! ist ausgeschlossen.

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Homestaging-Pauschale

  1. 10.7.  Die Vertragsparteien vereinbaren die Homestaging-Pauschale im Rahmen des genehmigten Angebotes.

  2. 10.8.  Die Homestaging-Pauschale ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von fünf (5) Tagen nach Unterzeichnung des Angebotes, spätestens jedoch fünf (5) Werktage vor demjenigen Tag zur Zahlung fällig, an welchem STAGE IT! die ersten Vertragsleistungen schuldet. STAGE IT! kann im Verzugsfall die Erbringung ihrer Vertragsleistungen bis zur vollständigen Vergütung verwiegern (Ziff. 2.2).

Mietkaution

  1. 10.9.  Der Kunde leistet STAGE IT! eine im genehmigten Angebot festgelegte Kaution für das überlassene Vertragsmobiliar im Umfang von mindestens 20% des Wertes des Vertragsmobiliars, in jedem Falle jedoch mindestens EUR 1.000,- (in der Folge: »Mietkaution«).

  2. 10.10.  Der Zeitpunkt der Fälligkeit der Mietkaution ist im genehmigten Angebot festgelegt. Sie ist jedoch in jedem Fall spätestens fünf (5) Werktage vor Beginn der Erstlaufzeit zu leisten. Bei Verzug oder Ausbleiben der Leistung der Mietkaution, kann STAGE IT! insbesondere die Auslieferung des Vertragsmobiliars bis zum Zahlungseingang aussetzen (Ziff. 2.2). STAGE IT! ist in diesem Fall ohne Einfluss auf die für die Erstlaufzeit vereinbarte Mietgebühr (Ziff. 10.12 ff) berechtigt, den Termin der Übergabe des Einrichtungsobjekts bzw. den Beginn der Erstlaufzeit angemessen zu verschieben.

  3. 10.11.  Die Mietkaution dient als Sicherheit für alle Ansprüche von STAGE IT! im Zusammenhang mit der Vermietung des Vertragsmobiliars. Sie wird dem Kunden innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rückbau des Vertragsmobiliars zurückerstattet, sofern dieses keinen Anlass zu Beanstandungen gibt.

Entgelt für die Überlassung des Vertragsmobiliars (Mietgebühr)

  1. 10.12.  Das periodisch zu leistende Entgelt für die Überlassung des Vertragsmobiliars (in der Folge: »Mietgebühr«) wird im genehmigten Angebot für die entsprechende Überlassungsdauer (i.d.R. pauschal für eine befristete Erstlaufzeit und für die ggf. folgenden Verlängerungsperioden) vereinbart.

  2. 10.13.  Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Mietgebühr bis spätestens fünf (5) Tage vor Beginn der Erstlaufzeit bzw. spätestens am 25. Kalendertag des Monats, welcher der entsprechenden Verlängerungsperiode vorangeht, zur Zahlung fällig.

  3. 10.14.  Wird das Einrichtungsobjekt vor Ablauf der laufenden Überlassungsperiode (Erstlaufzeit oder Verlängerungsperiode) veräußert, hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Mietgebühr, die für die angebrochene Überlassungsperiode vereinbart wurde.

Vergütung Kosten An- und Rückbau des Vertragsmobiliars sowie Logistik

10.15.Wurde nicht schriftlich vereinbart, dass die Kosten für den An- und Rückbau des Vertragsmobiliars und diejenigen für die Logistik in der Homestaging-Pauschale enthalten

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sind, sind sie gesondert zu vergüten.

10.16.Sofern keine Pauschale für den An- und Rückbau des Vertragsmobiliars einerseits und/ oder für die Logistik andererseits im Rahmen des genehmigten Angebotes vereinbart wurde, werden die entsprechenden Leistungen zu dem in Ziff. 8.3 vorgesehenen Tarif gesondert in Rechnung gestellt.

Weitere Homestaging-Leistungen

10.17. Beauftragt der Kunde STAGE IT! mit der Erbringung weiterer Homestaging- Leistungen, stellt STAGE IT! diese nach Aufwand dem im genehmigten Angebot festgelegten Tarif in Rechnung. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung gilt der in Ziff. 8.3 festgesetzte Tarif.

11. Haftung
Im Allgemeinen

11.1. Der Kunde haftet STAGE IT! für den Schaden, den er dieser im Rahmen des Vollzuges des vorliegenden Vertrages durch Verletzung vertraglicher Pflichten verursacht hat.

Bei Verschlechterung oder Abhandenkommen von Vertragsmobiliar

  1. 11.2.  Der Kunde haftet in seinem Gefahrbereich für jede Verschlechterung des Vertragsmobiliars, die nicht mit einem achtsamen Gebrauch im Rahmen des Vertragszwecks vereinbar ist, und für jeden Verlust. Dabei ist es unerheblich, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Kunden selbst oder einen Dritten verschuldet wurde. Der Kunde ersetzt STAGE IT! die Kosten für die fachgerechte Wiederherstellung der betroffenen Sache, wobei STAGE IT! in guten Treuen den mit der Wiederherstellung betrauten Dritten nach freiem Ermessen bezeichnen kann.

  2. 11.3.  Kann die Verschlechterung der Sache überhaupt nicht oder nicht wirtschaftlich sinnvoll behoben werden, erstattet der Kunde STAGE IT! sämtliche Kosten für die Wiederbeschaffung derselben oder einer vergleichbaren Sache.

Schlussbestimmungen

  1. Abtretung
    Dem Kunden ist es untersagt, einzelne Forderungen aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis oder den gesamten Vertrag ohne schriftliche Zustimmung von STAGE IT! Dritten abzutreten.

  2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    1. 13.1.  Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Anordnungen und das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses nicht. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die undurchführbare oder unwirksame Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.

    2. 13.2.  Auf den vorliegenden Vertrag findet ausschließlich materielles deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über

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Verträge im internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

13.3. Für alle Rechtsstreitigkeiten zur Auslegung und Anwendung des vorliegenden Vertrages, welche nicht einvernehmlich beigelegt werden können, sind ausschließlich die Gerichte in Oldenburg zuständig.

Oldenburg, 01.11.2022

 

Zahlungsmethoden
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